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Kolloquium „Selbstbestimmte Bildungswege als Kindeswohlgefährdung“

 15.09.2017 von 9.30 bis 18.15 Uhr in der Kongresshalle in Gießen

Veranstaltet durch die Freilerner-Solidargemeinschaft e.V.

Die Freilerner-Solidargemeinschaft e.V. unterstützt junge Menschen bei der Wahrnehmung und Durchsetzung ihrer Rechte, insbesondere bei ihrem Wunsch nach selbstbestimmter Bildung – gegebenenfalls auch ohne den Besuch einer Schule. Wir erhalten zunehmend Anfragen von jungen Menschen (Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen), denen die erreichbaren Schulen und/oder das Schulsystem nicht gerecht werden und die einen selbstbestimmten Bildungsweg außerhalb der Schule gehen bzw. gehen möchten. Bildung jenseits von Schule ist längst eine gesellschaftliche Realität. Dennoch wird oft hoher Aufwand betrieben, um einen Schulbesuch zu erzwingen. Das führt von Bußgeldern, Verwaltungsverfahren bis hin zum teilweisen oder vollständigen Entzug des Sorgerechts wegen Kindeswohlgefährdung. Oft werden die Betroffenen pathologisiert. Den Eltern wird Erziehungsversagen vorgeworfen. Dabei ist der Versuch, den Widerstand zu brechen, in vielen Fällen, wenn überhaupt, nur kurzfristig erfolgreich – der Schulbesuch wird häufig bald erneut verweigert.

Das Kolloquium wird die Frage untersuchen, ob ein selbstbestimmter Bildungsweg ohne Schulbesuch wirklich eine Kindeswohlgefährdung darstellt, oder ob er sogar den „best interests of the child“ (UN-Kinderrechtskonvention Art. 3) dienen kann. Gemeinsam mit Referenten und Teilnehmern möchten wir durch eine interdisziplinäre Diskussion neue Perspektiven auf das Thema eröffnen. Uns ist es gelungen, zahlreiche Experten aus Rechtswissenschaft und juristischer Praxis, aus Psychologie und Philosophie zu gewinnen. Dazu zählen unter anderem der britische Bildungsforscher und Entwicklungspsychologe Dr. Alan Thomas, der an der Universität London im Bereich der informellen Bildung forscht und bereits umfassende Studien zu schulfreier und insbesondere informeller Bildung veröffentlicht hat. Die Rechtsanwälte Dr. Julian von Lucius, Jost von Wistinghausen und Dr. Andreas Vogt beleuchten den juristischen Kontext in Bezug auf das Verfassungsrecht, die Rechtspraxis und den staatlichen Erziehungsauftrag im Verhältnis zu Kinderrecht und Elternrecht. Prof. Dr. habil. Thomas Mohrs setzt sich aus bildungsphilosophischer Sicht mit dem Begriff „Kindeswohl“ auseinander. Der Berufsschullehrer Matthias Kern beleuchtet Aspekte der wissenschaftlichen Diskussion über Kinderrechte, Kindeswille, Kindesinteressen und Kindeswohl. Als Teilnehmer werden nicht zuletzt die jungen Erwachsenen Magali Fischer, Laura Hoffmann, Esra Reichert und Immanuel Wolf anwesend sein, die sich Teile ihres Lebens selbst ohne Schulbesuch gebildet haben und sich der Podiumsdiskussion stellen.

Zielgruppe: Menschen, die beruflich mit dem Thema „Schulverweigerung“ zu tun haben, d.h. Juristen, Mitarbeiter von Jugendämtern, Schulämtern und Schulbehörden, psychiatrischen Einrichtungen, Psychologen, Sozialarbeiter, Verfahrensbeistände, Lehrer, u.a.

Die Veranstaltung soll nicht nur der Vernetzung und dem Austausch dienen, sondern auch als Fortbildungsveranstaltung für die obengenannten Berufsgruppen.

Geplant ist die Veranstaltung für 100 bis 450 Teilnehmer.

Presseerklärung zum Herunterladen:

Presseerklaerung_Kolloquium_2017_FSG_2017-06-28